Bundesrat verheimlicht Macht des EU-Gerichts
Kommt Rahmen-Deal, hat Brüssel das letzte Wort – doch Bern spült den heiklen Fakt in Vernehmlassung weich. Volk hintergehen?
von Carl Baudenbacher*
(21. November 2025) Am 20. Dezember 2024 genehmigte der Schweizer Bundesrat ein Paket von Abkommen mit der Europäischen Union (EU), ohne deren Inhalt vollständig zu kennen. Die institutionellen Merkmale waren jedoch klar.
Die Verträge sehen die dynamische Übernahme des EU-Rechts durch die Schweiz, eine faktische Überwachung der Schweiz durch die Europäische Kommission und die Beilegung von Streitigkeiten durch ein Pro-Forma-Schiedsgericht unter der Aufsicht des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vor.