Recht

Rückkehr der USA in den UNO-Menschenrechtsrat – eine Verhöhnung seiner «Raison d’être»

 

von Alfred de Zayas und Adriel Kasonta*

(20. November 2021) Die USA haben ihren Sitz im UNO-Menschenrechtsrat in einer unangefochtenen Abstimmung in der Generalversammlung der Vereinigten Nationen vom 14. Oktober 2021 wiedererlangt, nachdem die Regierung des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump das 47 Mitglieder zählende Gremium 2018 mit der Begründung der «chronischen Voreingenommenheit» gegen Israel verlassen hatte.

Einseitige Zwangsmassnahmen sind rechtswidrig und kontraproduktiv

Sie destabilisieren die Staaten und zwingen sie, sich zurückzuziehen, anstatt sich zu öffnen

von Alfred de Zayas*

(3. Oktober 2021) Red. Diese Analyse wurde vom Autor am 22. September bei einem Expertentreffen am Rande der 48. Session des Menschenrechtsrats der UNO in Genf vorgetragen. Unter den Experten befand sich die UNO-Sonderberichterstatterin über einseitige Zwangsmassnahmen Prof. Dr. Alena Douhan. Die Session des Rates dauert vom 13. September bis 8. Oktober 2021.

Die Theorie und Praxis «Einseitiger Zwangsmassnahmen» (EZM) ist geprägt von Fake News, Fake Law, False-Flag-Operationen und Doppelstandards. Was die Rechtsgrundlage für die «Verhängung von Sanktionen» angeht, so können nur die vom Sicherheitsrat gemäss Artikel 41 der UNO-Charta verhängten Sanktionen als rechtmässig bezeichnet werden.

Aus Verfassungsschutz wird Staatssicherheit

von Vera Lengsfeld*

(29. Mai 2021) red. Vera Lengsfeld weist im vorliegenden Artikel einen gefährlichen Rechtsabbau in Deutschland nach. Ihr Blick für Recht und Demokratie ist geschärft. Sie hat mit ihrem Einsatz schon in der damaligen DDR unter schwierigsten Bedingungen Scharfsinn, Mut und Aufrichtigkeit bewiesen.

Julian Assange-Affäre

J'accuse!

von Alfred de Zayas*

(12. Mai 2021) Schlimmer noch als die Dreyfus-Affäre prangert UN-Berichterstatter Nils Melzer die Assange-Affäre als internationalen Skandal richterlichen Fehlverhaltens und Zusammenbruchs der Rechtsstaatlichkeit in den USA, Grossbritannien, Schweden und Ecuador an.

Überlegungen zum Völkermord als ultimativem Verbrechen

von Alfred de Zayas und Richard Falk*

(3. Mai 2021) Der Missbrauch des Wortes «Völkermord» verletzt die Angehörigen der Opfer der Massaker an den Armeniern, des Holocausts und des Völkermords in Ruanda – und erweist sowohl der Geschichte, dem Recht als auch der umsichtigen Gestaltung der internationalen Beziehungen einen Bärendienst.

Wir wussten bereits, dass wir in einem Ozean von «Fake News» [irreführende Nachrichten] treiben. Weitaus gefährlicher ist jedoch, in den turbulenten Gewässern des «Fake Law» [irreführendes Recht] unterzugehen. Wir müssen dem dringend etwas entgegensetzen. Eine solche Entwicklung ist nicht hinnehmbar.

Corona-Massnahmen: Rückkehr des Rechtsstaats?

von Kurt Scherrer, lic. phil. I

(15. Februar 2021)  Erstmals hat aufgrund einer Klage in Thüringen ein deutsches Gericht Stellung genommen zu den bisher verordneten Corona-Massnahmen. Im Zentrum des Verfahrens hatte das Amtsgericht Weimar die Frage der Rechtsgrundlagen zu den im Frühjahr 2020 erlassenen Corona-Massnahmen und damit deren Rechtmässigkeit zu beurteilen ebenso wie deren gesetzlich vorgeschriebene Verhältnismässigkeit.