Schweiz–EU

Zürcher Bauernverband lehnt den Entwurf des Schweiz-EU-Deals ab und fordert Überarbeitung

von Ferdi Hodel, Geschäftsführer ZBV

(5. Dezember 2025) Bis zum 31. Oktober 2025 konnten die Verbände ihre Stellungnahme zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» zuhanden des Bundes einreichen. Der Vorstand des «Zürcher Bauernverbandes» (ZBV) hat ebenfalls eine Stellungnahme verfasst:

Ferdi Hodel (Bild zvg)

Die Land- und Ernährungswirtschaft der Schweiz ist ein zentraler Pfeiler der Versorgungssicherheit, der dezentralen Wirtschaft im ländlichen Raum und der Landschaftspflege. Sie operiert unter weltweit führenden Standards bei Tierwohl, Umweltschutz und Qualitätssicherung. Diese Stärken müssen auch bei einer allfällig vertieften Zusammenarbeit mit der EU bewahrt und weiterentwickelt werden und dürfen nicht durch gesetzliche Anpassungen unter Druck geraten. Ein künftiger Vertrag zwischen der EU und der Schweiz muss aus Sicht der Landwirtschaft folgende Grundsätze zwingend und gesichert akzeptieren und schützen.

Grundsätze aus Sicht der Landwirtschaft

Die Schweiz ist kein beliebiger Binnenmarktakteur, sondern eine hoch spezialisierte und kleinstrukturierte Agrarnation mit gesellschaftlichem Rückhalt. Auch künftig muss die Schweizer Bevölkerung die fundamentalen Entscheide für eine Agrarpolitik steuern und entscheiden. Die Ernährungssouveränität verstehen wir als demokratisch legitimierte Steuerung der Produktions- und Importbedingungen. Förderinstrumente wie Direktzahlungen, Marktstützung oder Investitionshilfen sind keine staatlichen Wettbewerbsverzerrungen, sondern als Instrumente zur Absicherung von öffentlichen und verfassungsmässig eingeforderten Gütern zu verstehen.

Der föderalistische Aufbau der Schweiz sowie die Bedeutung des ländlichen
Raums für unsere Ernährung, Biodiversität und Versorgungssicherheit sprechen
klar dafür, ein obligatorisches Referendum vorauszusetzen. (Bild mt)

Der aktuell vorliegende Vertragsentwurf zwischen der EU und der Schweiz vermag diese drei hauptsächlichen Forderungen nicht zu erfüllen. Zu grosse Unsicherheiten und Eventualitäten bleiben bestehen, welche die Zukunft der Schweizer Landwirtschaft gefährden. Ebenso werden die sehr hohen Regulierungsfolgekosten nicht beziffert. Es darf davon ausgegangen werden, dass diese immensen Kosten einem relativ kleinen volkswirtschaftlichen Nutzen gegenüberstehen.

Ablehnung des Entwurfs und Zurückweisung zur Überarbeitung

Damit die Balance zwischen Chancen und Risiken für die Schweizer Landwirtschaft gefunden werden kann, braucht es im Paket zwingend Nachbesserungen und Präzisierungen. Es liegt am Bundesrat, zu beurteilen, ob dies im nationalen Recht erreicht werden kann oder ob dafür Nachverhandlungen mit der EU nötig sind. Die Präzisierungen und Ergänzungen im nationalen Recht sind durch den Bundesrat in der Botschaft vorzunehmen und daraufhin im parlamentarischen Prozess zu validieren. Geplante Anpassungen auf Stufe Verordnung sind in der Botschaft unmissverständlich zu beschreiben, damit deren Umsetzung später keine Deutungsdebatten verursachen. Aus diesen übergeordneten Gründen muss der bestehende Entwurf abgelehnt und zur Überarbeitung zurückgewiesen werden.

Kompetenzen von Parlamenten und Regierungen tangiert

Das Paket Schweiz–EU hat nach unserer Auffassung verfassungsrechtliche Qualität, da grundlegende politische Rechte und Kompetenzen tangiert werden. Direkt betroffen sind namentlich die Kompetenzen der Parlamente und Regierungen von Bund und Kantonen sowie das Vernehmlassungs- und das Stimmrecht. Darüber hinaus würden mit dem Paket für die Zukunft verfassungsrechtliche Unsicherheiten entstehen, weil die Entwicklung der EU und die Rechtsprechung des EuGH nicht voraussehbar sind. Diese Beschränkungen und Risiken wie auch die Tragweite des Entscheids an sich sprechen aus verfassungsrechtlicher wie auch aus demokratischer Sicht für ein Referendum mit doppeltem Mehr von Volk und Ständen.

Forderung nach obligatorischem Referendum

Ein derart weitreichendes Vertragswerk mit potenziellen Auswirkungen auf zentrale Politikbereiche – darunter Landwirtschaft, Berufsbildung, Gesundheit, Energie und Lohnschutz – verdient die breitestmögliche demokratische Legitimation. Das Erfordernis eines doppelten Mehrs stellt sicher, dass nicht nur städtische Zentren, sondern auch ländliche und strukturschwache Regionen mit ihren spezifischen Interessen angemessen berücksichtigt werden. Insbesondere der föderalistische Aufbau der Schweiz sowie die Bedeutung des ländlichen Raums für unsere Ernährung, Biodiversität und Versorgungssicherheit sprechen klar dafür, ein Ständemehr vorauszusetzen. Dies stärkt die breite Akzeptanz des Abstimmungsergebnisses. Aus diesen Gründen unterstützt der ZBV die Absicht, das Paket Schweiz–EU dem obligatorischen Referendum zu unterstellen.

Quelle: https://www.zbv.ch/news-artikel/verband/1471-der-zbv-lehnt-den-entwurf-des-pakets-schweizeu-ab, 10. Oktober 2025

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