EU-Willkür gegen Schweizer Bürger

Einseitige Zwangsmassnahmen gegen Oberst i Gst Jacques Baud

Stellungnahme der Redaktion des «Schweizer Standpunkt»

(26. Dezember 2025) Es gibt weltweit nur wenige Analysten mit der Expertise des Schweizer Oberst im Generalstab Jacques Baud. In seinen Untersuchungen zeichnet er – fundiert und belegt – globale Entwicklungen nach und erstellt dazu Prognosen. Dabei kommen ihm seine umfassende Ausbildung, sein grosser Erfahrungsschatz als neutraler Konfliktexperte in internationalen, friedensstiftenden Einsätzen und seine weltweiten Kontakte zu Gute.

Jacques Baud. Herbst 2022 in
Solothurn. (Bild Christian Müller)

Jacques Baud hat für die Schweiz, die UNO und die Nato viele verschiedene Konfliktregionen bereist, analysiert und dazu publiziert. Auf Grund seines Renommees ist er ein international gefragter Interviewpartner. Sein gutes Dutzend Sachbücher in verschiedenen Sprachen sind nie rechtlich beanstandet worden.

Deshalb wird der «Schweizer Standpunkt» weiterhin Texte von ihm veröffentlichen und ihn zu Vorträgen einladen.

Nun hat ihn der EU-Rat «Auswärtige Angelegenheiten» ohne Benachrichtigung auf eine neue «Sanktionsliste» gesetzt. Seit dem 16. Dezember kann Jacques Baud nicht mehr auf sein Bankkonto zugreifen, womit er willkürlich seiner Existenzgrundlage beraubt ist. Es ist ihm untersagt EU-Grenzen zu überqueren. Da er in Brüssel wohnt, bedeutet dies, dass er nicht mehr in die Schweiz reisen darf.

Mit ihrem Vorgehen verstösst die Europäische Union in eklatanter Weise gegen rechtstaatliche Grundlagen (Gewährung des rechtlichen Gehörs, keine Strafe ohne Gesetz usw.). Jacques Baud hat sich keines Vergehens schuldig gemacht. Er hat einzig von seinem Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäusserung Gebrauch gemacht, wie es unter anderem in der «Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte» verbrieft ist (siehe Kasten). Seine Sanktionierung ist rein politisch motiviert.

Die Redaktion des «Schweizer Standpunkt» fordert von den zuständigen EU-Behörden die Einhaltung der grundlegenden Menschen- und Bürgerrechte gegenüber Jacques Baud.

Die Schweizer Behörden haben die Pflicht, sich für die Rechte ihrer Bürger im Ausland einzusetzen. Die Redaktion des «Schweizer Standpunkt» fordert ein rasches und energisches Einstehen des Bundesrats für den Schweizer Bürger Jacques Baud.

Frauenfeld, 21. Dezember 2025

Empfohlener Link: https://weltwoche.ch/daily/dass-politische-meinungsaeusserungen-mit-repressiven-massnahmen-beantwortet-werden-halten-wir-fuer-inakzeptabel-offener-brief-zum-fall-jacques-baud-an-schweizer-bundesrat/, 19. Dezember 2025

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäusserung; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Bundesverfassung der schweizerischen Eidgenossenschaft

Artikel 16 – Meinungs- und Informationsfreiheit
1    Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.
2     Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.
3     Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.

Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Artikel 14 – Diskriminierungsverbot
Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.

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